Der Dienstleistungsbedarf vermögender Privatpersonen und Stiftungen verteilt sich im Wesentlichen auf die Gebiete Recht, Steuern und Finanzen. Während objektive Honorarberatung durch Rechtsanwälte und Steuerberater selbstverständlich ist, bietet der Vermögenssektor aufgrund von Produktverkauf, Provisions-, Margen- und Gebührenregelungen Potenzial für Interessenkonflikte zwischen Finanzberater (Vertriebsdruck) und Vermögensinhaber (Beratungsanspruch).
Erfolgreiches Handeln auf dem Finanzmarkt setzt eine konsolidierte Betrachtung des Gesamtvermögens voraus und verlangt neben einer umfassenden Marktübersicht ein hohes Maß an Transparenz. Unterschiedliche Ansprechpartner erschweren dabei eine einheitliche und objektive Beratung.
Die effektive Steuerung des Vermögens beginnt mit der Auswahl des passenden Finanzpartners. Ist dieser gefunden, so erfordert die Sicherung der Qualität neben einer zusätzlichen Beratungskompetenz eine laufende Kontrolle um zu gewährleisten, dass die vereinbarten Rahmenbedingungen eingehalten werden.